Chateau Renard - de Dissowe
Anti-Disclaimer

Anti-Disclaimer

Ein Disclaimer ist ein Relikt aus der US-amerikanischen Rechtsprechung und innerhalb der EU somit eh nicht rechtwirksam.


Das ging offensichtlich am Hamburger Landesgericht vorbei.

[Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man auch die Folgen für im Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu tragen hat.]
Das Urteil wurde wegen Rechtsunwirksamkeit jedoch nie rechtskräftig.

Aber die Anwälte

Dass die bestbezahlten Lügner und Rechtsverdreher, im allgemeinen Sprachgebrauch, „Anwälte“, längst die Deutungshoheit über TCP/IP übernommen haben (Jura ist die inoffizielle OSI-Schicht Nummer 8), zeigt sich auch in dem Wust von Disclaimern, Haftungsausschlüssen und zusammengestoppelten Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die sich gerade auch über Weblogs ergießen.

Die oft mit viel Liebe zusammenkopierten Erklärungen klingen nach dem zweitem Staatsexamen (oder 3 Monate Ordnungshaft).
Das mag für den Laien befriedigend sein – juristisch ist das meiste hingegen Cerebrale Diarrhöe.

 

Deswegen ein paar kurze rechtliche Anmerkungen zu diesem Weblog:

 

Diese sind zwar nicht von 15 anerkannten Fachjuristen ersonnen wurden, tun aber auch nicht so als ob!

Dies ist ein Weblog und Weblogs enthalten nun mal Links.

 

1:) Ich verlinke nicht auf illegale, anstößige oder IE-optimierte Seiten – falls jemand eine gute findet, möge er mir mailen.

2:) Weblogs enthalten Fiktionen und ab und zu einen Schuss Ironie.
Vorsicht! Die übermäßige Aufnahme von Ironie kann zu Augenreizungen führen.

3:) Niemand ist gezwungen, mir Daten zu übergeben.
Ich tue es ja auch nicht im Impressum um meine Daten geschützt zu wissen.
Im Zweifelsfall muss man allerdings damit rechnen, dass ich sie meistbietend unter den Landesdatenschutzbeauftragten und der Deutschen Post AG versteigere.

4:) Kommentare werden rücksichtslos gelöscht.
Falls nicht, liegt ohne Zweifel ein technischer Defekt vor.
Kann ein technischer Defekt ausgeschlossen werden, war die Kommentarfunktion unter Beachtung von 1:) wohl doch möglich.
Die Tücken der Technik.

5:) Benutzen Sie nicht die Kommentarfunktion, um mich auf einen rechtlich umstrittenen Umstand hinzuweisen.
Schicken Sie mir lieber eine Brieftaube.

Polizisten, Gerichtsvollzieher und Markenrechtsanwälte dürfen mein Blog lesen.
Sie müssen dabei aber auf einem Bein hüpfen und Schüttelreime aufsagen.

Wie gesagt:
Das Landgericht Hamburg hat 1998 irgendwas entschieden. Sofern Sie damals nicht zu 15 Jahren Haft verurteilt wurden, soll Sie das nicht weiter beunruhigen.
Die Straßenverkehrsordnung, das BGB und die langweiligeren Teile des StGB finden hier keine Anwendung.
Wenn mir langweilig ist, widerspreche ich sogar dem Gesetz der Schwerkraft.